Prüfung n. BetrSichV
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind nach Sozialgesetzbuch (SGB) 7, § 209 Abs.1 Nr.1 Gesetzen gleichgestellt und verpflichten den Betreiber von Maschinen und Geräten zur Durchführung von Sachkundigen-Prüfungen.
Abnahmeprüfungen nach BetrSichV
Im Rahmen der Arbeitssicherheit durch die Berufsgenossenschaften führen wir an folgenden Geräten Sachkunde-Prüfungen durch:
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Erdbaumaschinen n. BGR 500
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Turmdrehkrane u. Ladekrane n. BGV D6
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Flurförderzeuge n. BGV D27
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Hubarbeitsbühnen u. Hebebühnen n. BGR 500 u. BGG 945
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Aufbereitungs- u. Recyclinganlagen n. BGR 500
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Winden, Hub-, Zuggeräte u. Materiallifte n. BGV D8
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kraftbetriebene Kleingeräte n. BetrSichV
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Leitern, Tritte u. ortsfeste Leitern n. BGV D36 u. BetrSichV § 5.3.1
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ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel n. BGV A3
Wir übernehmen die Eintragung im Prüfbuch und versehen das geprüfte Gerät mit der Prüfplakette. Auf Wunsch können unsere Techniker nötige Reparaturen direkt vor Ort erledigen, sodaß keine weitere Anfahrt notwendig wird.
und das Beste:
Wir pflegen für Sie den nächsten Prüfungstermin und setzen uns bei Fälligkeit automatisch mit Ihnen in Verbindung. Ab sofort wird kein Termin mehr überfällig! – Rufen Sie uns an, sonst tun wir es 😉
Kontakt
fluid24 GmbH & Co. KG
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